Nachweis Masernschutzimpfung
Liebe Erziehungsberechtigte,
ich bitte um Beachtung des Beigefügten Schreibens zum Nachweis der Masernschutzimpfung bei Schülerinnen und Schülern.
Hinweis: Kinder der jetzigen Klassenstufe 1 haben den Nachweis vor Einschulung bereits erbracht, Kinder der jetzigen Klassenstufe 4 müssen den Nachweis an den weiterführenden Schulen erbringen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Tayebi, Schulleiterin