Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Sportunterricht

Befreiung vom Sportunterricht

Bei Krankheiten oder Verletzungen, die eine Teilnahme am Schulunterricht, aber nicht am Sportunterricht erlauben, braucht Ihr Kind eine Entschuldigung. Grundsätzlich besteht, auch bei einer Sportbefreiung, die Anwesenheitspflicht für Ihren Sohn/Ihre Tochter.

 

  • Für Sportbefreiungen von bis zu zwei Wochen, genügt eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten. (Ein Blankoformular hierfür finden Sie in unserem Downloadbereich)
  • Für eine Sportbefreiung, welche länger als zwei Wochen andauert, benötigt die Schule eine ärztliche Bescheinigung

 

Bitte informieren Sie die Schule ggf. rechtzeitig über gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen Ihrer Tochter/Ihres Sohnes wie z. B. Asthma.